Allgemeine Geschäftsbedingungen
von playcare – einer Dienstleistung der Meindl Entsorgungsservice GmbH
I. Allgemeines / Geltungsbereich
1. Nachfolgend wird der Auftraggeber mit AG, die Meindl Entsorgungsservice GmbH als Auftragnehmer mit AN bezeichnet sowie die geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit AGB.
2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Abs. 1 BGB. .
3. Es gelten ausschließlich die AGB des AN. Entgegenstehende oder von den AGB des AN abweichende Bedingungen des AG werden nicht anerkannt, ausgenommen bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. Dies gilt auch dann, wenn der AN in Kenntnis entgegenstehender AGB des AG den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
4. Sind für bestimmte Leistungen besondere Bedingungen vereinbart oder dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung beigefügt, so gelten die AGB nachrangig und ergänzend.
5. Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen sind schriftlich niederzulegen.
II. Pflichten des AN
1. Der AN wird den Auftrag ordnungsgemäß und nach aktuell geltenden Normen ausführen.
2. Der AN ist berechtigt, sich zur Auftragserfüllung Dritter zu bedienen.
3. Der AN stellt dem AG zeitnah nach Erledigung des Auftrages neben der Rechnung ein Prüfprotokoll zur ausgeführten Arbeit mit Angaben zu Zeitpunkt und Inhalt digital zur Verfügung. Das Prüfprotokoll enthält u.a. festgestellte Mängel an Spielgeräten und notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung der Sicherheit am Spielplatz/Spielgerät.
III. Pflichten des AG
1. Der AG hat dem AN alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Informationen mitzuteilen. Hierzu zählen neben den Herstellerinformationen u.a. auch ggf. Veränderungen an Spielplätzen bzw. Spielgeräten, welche durch bauliche Maßnahmen vom AG oder von ihm beauftragten Dritten vorgenommen wurden (z.B. Spielgerätetausch, Abbau von Spielgeräten etc.).
2. Der AG stellt dem AN die zur Durchführung von Prüfungen ab einer Höhe von 3,00m notwendigen Geräte nach Absprache zur Verfügung (z.B. Schiebeleiter, Hubsteiger). Die hierfür anfallenden Kosten trägt der AG.
IV. Preise/Zahlungsbedingungen
1. Für die Dienstleistung des AN gelten die jeweils vereinbarten Preise gemäß Angebot, Vereinbarung bzw. Auftragsbestätigung. Abweichende Preise gelten nur nach schriftlicher Mitteilung, welche vorwiegend über das Kunden.Portal erfolgen. Der AN ist jedoch berechtigt, Vergütungen entsprechend anzupassen, sofern der tatsächliche Leistungsumfang vom ursprünglich mit dem AG vereinbarten Leistungsumfang stark abweicht.
2. Rechnungen und Prüfprotokolle werden von dem AN ausschließlich digital zur Verfügung gestellt. Belege in Papierform werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des AG versandt und mit EUR 5,00 zzgl. MwSt. je Beleg in Rechnung gestellt.
3. Die geltenden Preise und Entgelte sind Nettopreise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer in geltender Höhe wird zusätzlich berechnet.
4. Angebote sind freibleibend. Schriftliche, individuelle Angebote der AN sind, soweit nicht anders vereinbart, für die Dauer von zwei Monaten als feste Vertragsangebote anzusehen, anschließend sind sie freibleibend.
5. Wartezeiten und vergebliche An- und Abfahrten werden dem AG, soweit er dies zu vertreten hat, in voller Höhe in Rechnung gestellt. Der AG haftet gegenüber dem AN auch für durch Dritte entstandene Verzögerungen, die nicht durch den AN zu vertreten sind.
6. Die Zahlung der Vergütung erfolgt jeweils nach Rechnungslegung und ist sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug des AG ist der AN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
V. Datenspeicherung
Dem AG ist bekannt, dass der AN die Daten des AG und des konkreten Projektes unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften speichert.
VI. Gewährleistung/Haftung
1. Verletzt der AG seine Pflichten gemäß Punkt III. der AGB, so haftet dieser dem AN gegenüber für die hierdurch verursachten Schäden und ist zum Ausgleich des Mehraufwands gegenüber dem AN verpflichtet. Das gleiche gilt für Standzeiten, die nach den betriebsüblichen Sätzen des AN abzugelten sind. Entsteht der Schaden bei Dritten, hat der AG den AN von der Inanspruchnahme freizustellen.
2. Wird dem AN infolge höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, z. B. Streik und Aussperrung, die Aufgabenerfüllung wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht, so entfällt gegenüber dem AG jegliche Haftung. Der AN kann vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder die Ausführung zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.
3. Soweit Dienstleistungen geschuldet sind, ist eine Übernahme der Verkehrssicherungspflicht mit den Leistungen des AN nicht verbunden. Eine Delegation etwaiger Verkehrssicherungspflichten des AG auf die AN erfolgt grundsätzlich nicht. Die Haftung des AN ist beschränkt auf die gesetzliche Gewährleistung im Umfang des erteilten Auftrags.
4. Die AN haftet im Falle des Verschuldens gegenüber dem AG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Hiervon ausgenommen sind Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.
5. Sofern ein Haftungsfall der AN für leichte Fahrlässigkeit vorliegt, beschränkt sich die Haftung der AN
auf die Haftungssumme der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 5.000.000,- Euro.
VII. Zusatzbedingungen zur Nutzung des playcare Kunden.Portal
1. Der AN bietet dem AG einen Zugang zum playcare Kunden.Portal (webbasiert). Durch den Abschluss des Registrierungsvorgangs akzeptiert der AG das Angebot des AN über die Nutzung der Dienste des playcare Kunden.Portal und zugleich die AGBs des AN für alle zukünftigen Nutzungen des Kundenzugangs. Der AG sichert zu, dass die von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Er ist verpflichtet dem AN Änderungen seiner Kundendaten unverzüglich anzuzeigen.
2. Das playcare Kunden.Portal stellt folgende Informationen und Funktionalitäten bereit:
– Anlage von Benutzerkonten innerhalb einer Kundennummer – Einsicht und Download von Prüfprotokollen
– Einsicht und Download von Rechnungen
– Einsicht und Download von gültigen Vereinbarungen – Einsicht in die Auftragshistorie
– Stammdateneinsicht
3. Der AG hat die Möglichkeit intern verschiedene Nutzer anzulegen. Aus Verifizierungs- und Nachweisgründen wird im Falle der Nutzung der o.g. Funktionalitäten die jeweilige Login-Email- Adresse gespeichert und kann durch den AN eingesehen werden.
4. Sofern der AN das playcare Kunden.Portal oder weitere angebotene Online-Dienstleistungen um weitere Inhalte und Dienste ergänzt, unterliegen diese ebenfalls den AGBs des AN.
5. Der AN setzt alles daran, den Zugang zum playcare Kunden.Portal und zu anderen Online-Dienstleistungen ohne Unterbrechung zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf eine jederzeitige, ununterbrochene, vollständige oder störungsfreie Nutzbarkeit des Kundenportals besteht indes nicht. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten, Störungen des Internets sowie aus andren technischen Gründen sind möglich. Hieraus erwachsen dem AG keine Rechte gegenüber dem AN gleich welcher Art.
6. Der AN ist jederzeit berechtigt, der Nutzung des playcare Kunden.Portal oder anderer angebotener Online-Dienstleistungen durch den AG ohne Angabe von Gründen zu widersprechen, den Zugang zu löschen und dem AG damit die Nutzungsberechtigung zu entziehen. Auch der AG kann seinen Zugang zum playcare Kunden.Portal jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.
VIII. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Regensburg.
Stand: 7/2023