Sicherheit ist kein Zufall!
Spielplätze müssen regelmäßig geprüft werden – das schreibt die DIN EN 1176 vor. Betreiber wie Kommunen, Kitas, Schulen oder Wohnbaugesellschaften tragen die volle Verantwortung für die Sicherheit der Spielgeräte.
playcare ist eine Dienstleistung für Spielplatzbetreiber wie z. B. Kommunen, Wohnbaugesellschaften, Schulen, Kindergärten oder Freizeiteinrichtungen. Unser Ziel ist es, Spielplatzbetreiber bei gesetzlich normierten Aufgaben und Pflichten im Zusammenhang mit Spielplatzsicherheit zu unterstützen und gemeinsam ein individuell zugeschnittenes Sicherheitskonzept zu erarbeiten. Wir führen Erstabnahmen sowie jährliche bzw. vierteljährige Prüfungen von Spielplätzen gemäß der jeweils geltenden Normen durch und helfen Spielplatzbetreibern somit, ein funktionierendes Sicherheitsmanagement im Spielplatzbereich zu installieren bzw. aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus stehen wir bei allen Fragen rund um das Thema „Spielplatzsicherheit“ zur Verfügung und beraten gerne über praktikable und technische Lösungswege. In regelmäßigen Schulungen schaffen wir allen Teilnehmern einen Überblick über geltende Sicherheitsvorschriften und deren Handhabung in der Praxis.
Wir sehen uns als kompetenter und flexibler Partner für Spielplatzsicherheit!
Unsere Leistungen
Wir bieten Erstabnahmen, Hauptuntersuchungen und operative Prüfungen von Spielplätzen an. Die Prüfungen werden von unseren qualifizierten Spielplatzprüfern mit langjähriger Erfahrung durchgeführt. Zu jeder durchgeführten Spielplatzprüfung wird ein entsprechender Prüfbericht erstellt, der festgestellte Mängel dokumentiert und Hilfestellungen zur Beseitigung dieser Mängel bietet.
Welche Vorteile bringt eine Spielplatzprüfung durch einen externen Dienstleister?
- Sachkundige Begutachtung durch qualifizierte Spielplatzprüfer
- Rechtssicherheit + Reduzierung des Haftungsrisikos
- Erhalt eines Prüfberichts
- Hohes Maß an Unfallschutz und Sicherheit
- Unterstützung und Beratung bei offenen Fragen durch das komplette playcare-Team
Wir erledigen das für Sie!
Wir bieten jährliche Prüfungen von Sportgeräten in Turnhallen oder Fitnessräumen für Kunden in ganz Bayern an. Unsere erfahrenen Prüfer haben die Ausbildung zur befähigten Person für Sportgeräte. Zu jeder durchgeführten Kontrolle wird ein entsprechendes Prüfprotokoll erstellt, das festgestellte Mängel dokumentiert.
Welche Vorteile bringt eine Überprüfung von Sportgeräten?
- Sachkundige Begutachtung durch qualifizierte Spielplatzprüfer
- Rechtssicherheit + Reduzierung des Haftungsrisikos
- Erhalt eines Prüfberichts
- Hohes Maß an Unfallschutz und Sicherheit
- Unterstützung und Beratung bei offenen Fragen durch das komplette playcare-Team
Wir erledigen das für Sie!
Wir bieten regelmäßig Seminare für Spielplatzbetreiber in Lappersdorf mit vielen Beispielen aus der Praxis an:
- Pflichten des Spielplatzbetreibers
- Was muss ich als Spielplatzbetreiber wissen?
- Welche Aufgaben und Pflichten habe ich?
- Aktuelle Rechtslage
- Welche Normen sind zu beachten und wie sind sie anzuwenden?
- Wer haftet im Zweifelsfall?
Wir informieren Sie!
Wir stehen Spielplatzbetreibern in ganz Bayern bei allen Fragen im Zusammenhang mit Spielplatzsicherheit sowie bei der Planung neuer Spielplätze beratend zur Seite und bieten individuelle Lösungen.
Folgende Fragen sind beim Bau eines neuen Spielplatzes zu beachten:
- Welche Spielgeräte sind sinnvoll?
- Welcher Altersgruppe soll der Spielplatz entsprechen?
- Wie müssen die Geräte zueinander platziert werden?
- Ist der Platz für die geplanten Spielgeräte ausreichend?
Wir bieten individuelle Lösungen!

Wir bieten Erstabnahmen, Hauptuntersuchungen und operative Prüfungen von Spielplätzen an. Die Prüfungen werden von unseren qualifizierten Spielplatzprüfern mit langjähriger Erfahrung durchgeführt. Zu jeder durchgeführten Spielplatzprüfung wird ein entsprechender Prüfbericht erstellt, der festgestellte Mängel dokumentiert und Hilfestellungen zur Beseitigung dieser Mängel bietet.
Welche Vorteile bringt eine Spielplatzprüfung durch einen externen Dienstleister?
- Sachkundige Begutachtung durch qualifizierte Spielplatzprüfer
- Rechtssicherheit + Reduzierung des Haftungsrisikos
- Erhalt eines Prüfberichts
- Hohes Maß an Unfallschutz und Sicherheit
- Unterstützung und Beratung bei offenen Fragen durch das komplette playcare-Team
Wir erledigen das für Sie!
Wir bieten jährliche Prüfungen von Sportgeräten in Turnhallen oder Fitnessräumen für Kunden in ganz Bayern an. Unsere erfahrenen Prüfer haben die Ausbildung zur befähigten Person für Sportgeräte. Zu jeder durchgeführten Kontrolle wird ein entsprechendes Prüfprotokoll erstellt, das festgestellte Mängel dokumentiert.
Welche Vorteile bringt eine Überprüfung von Sportgeräten?
- Sachkundige Begutachtung durch qualifizierte Spielplatzprüfer
- Rechtssicherheit + Reduzierung des Haftungsrisikos
- Erhalt eines Prüfberichts
- Hohes Maß an Unfallschutz und Sicherheit
- Unterstützung und Beratung bei offenen Fragen durch das komplette playcare-Team
Wir erledigen das für Sie!
Wir bieten regelmäßig Seminare für Spielplatzbetreiber in Lappersdorf mit vielen Beispielen aus der Praxis an:
- Pflichten des Spielplatzbetreibers
- Was muss ich als Spielplatzbetreiber wissen?
- Welche Aufgaben und Pflichten habe ich?
- Aktuelle Rechtslage
- Welche Normen sind zu beachten und wie sind sie anzuwenden?
- Wer haftet im Zweifelsfall?
Wir informieren Sie!
Wir stehen Spielplatzbetreibern in ganz Bayern bei allen Fragen im Zusammenhang mit Spielplatzsicherheit sowie bei der Planung neuer Spielplätze beratend zur Seite und bieten individuelle Lösungen.
Folgende Fragen sind beim Bau eines neuen Spielplatzes zu beachten:
- Welche Spielgeräte sind sinnvoll?
- Welcher Altersgruppe soll der Spielplatz entsprechen?
- Wie müssen die Geräte zueinander platziert werden?
- Ist der Platz für die geplanten Spielgeräte ausreichend?
Wir bieten individuelle Lösungen!
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Wir bieten Ihnen ein umfassendes, digital unterstütztes Sicherheitsmanagement für Ihre Spielplätze und Sportanlagen.
- Digitale Prüfberichte

- Automatische Erinnerung an Fristen

- Überblick über offene Aufträge

- Zugriff auf Ihre Dokumente

FAQ
Wer ist Spielplatzbetreiber?
Spielplatzbetreiber sind alle, die Spielgeräte einer Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Zum Beispiel:
- Kommunen
- Kindergärten und Schulen
- Baugenossenschaften und Hausverwaltungen
- Freizeiteinrichtungen und Vereine
- Parkbetreiber
Müssen Spielplätze geprüft werden?
Wer einen Spielplatz betreibt, muss notwendige und zumutbare Vorkehrungen (Sicherungsmaßnahmen) treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht ist im BGB verankert (§§ 823 ff.) und beinhaltet, dass ein Spielplatzbetreiber entsprechend dem Gefahrenpotential auf seinen Spielplätzen Kontrollen durchführt und dokumentiert, sowie entdeckte Mängel beseitigt. Die Rechtsprechung fordert in diesem Zusammenhang eine möglichst gefahrlose Gestaltung und Erhaltung der Spielplätze. Wie eine solche Spielplatzprüfung bzw. Spielplatzkontrolle durchzuführen ist und was beachtet werden muss, ist in einem umfangreichen Normenwerk (DIN EN 1176) geregelt. Auch wenn die Überprüfung der Spielplätze durch den Spielplatzbetreiber i. d. R. nicht von Behörden kontrolliert wird, muss er im Falle eines Unfalls nachweisen können, dass er seinen oben genannten Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist. Ansonsten haftet er für entsprechende Schäden (§§ 823 ff. BGB).
Wie oft müssen Spielplätze geprüft werden?
Wir empfehlen Spielplatzbetreibern folgende Spielplatzprüfungen, um seine gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen und die Sicherheit seiner Spielgeräte gewährleisten zu können:
- wöchentliche visuelle Kontrollen
- vierteljährige operative Kontrollen
- jährliche Hauptuntersuchungen
Wer haftet, wenn auf Spielplätzen etwas passiert?
Grundsätzlich haftet der Spielplatzbetreiber für Unfälle bzw. entstandene Schäden, die auf seinem Spielplatz geschehen (§§ 823 ff. BGB). Diese Haftung bzw. Zuständigkeit kann nicht auf Dritte übertragen werden. Allerdings kann ein Spielplatzbetreiber sein Haftungsrisiko minimieren, indem er Spielplätze von professionellen Anbietern wie playcare überprüfen lässt.
Wie kann ich als Spielplatzbetreiber mein Haftungsrisiko minimieren?
Grundsätzlich haftet der Spielplatzbetreiber für Unfälle bzw. entstandene Schäden, die auf seinem Spielplatz geschehen (§§ 823 ff. BGB). Diese Haftung bzw. Zuständigkeit kann nicht auf Dritte übertragen werden. Allerdings kann ein Spielplatzbetreiber sein Haftungsrisiko minimieren, indem er Spielplätze von professionellen Anbietern wie playcare überprüfen lässt.
Wer darf Spielplatzkontrollen durchführen?
Grundsätzlich sollte jeder, der operative Kontrollen oder Hauptuntersuchungen durchführt, über die nötige Sachkunde verfügen. Diese Sachkunde besteht aus einer adäquaten Ausbildung, aus Erfahrung mit Spielgeräten und dem Spielplatzumfeld, sowie aus dem theoretischen Fachwissen (Normen und gesetzliche Grundlagen). Insbesondere das Fachwissen bedarf einer ständigen Aktualisierung. Im Zweifelsfall muss der Spielplatzbetreiber nachweisen, dass seine Spielplätze von geeigneten Personen mit entsprechenden Voraussetzungen geprüft wurden.
Wer prüft bei Playcare die Spielplätze?
Unsere Prüfer sind ausgebildete „qualifizierte Spielplatzprüfer nach DIN EN 79161-1 und -2“ und verfügen über Erfahrung in allen Belangen zum Thema Spielplatz und Freizeitanlagen. Ihr fundiertes Fachwissen wird durch Normenarbeit, Fachlektüre und Seminare permanent aufrechterhalten bzw. erweitert.
Was kostet das Prüfen der Spielplätze?
Der Preis für die Prüfung der Spielplätze ist von vielen Faktoren abhängig. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Wer ist Spielplatzbetreiber?
Spielplatzbetreiber sind alle, die Spielgeräte einer Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Zum Beispiel:
- Kommunen
- Kindergärten und Schulen
- Baugenossenschaften und Hausverwaltungen
- Freizeiteinrichtungen und Vereine
- Parkbetreiber
Müssen Spielplätze geprüft werden?
Wer einen Spielplatz betreibt, muss notwendige und zumutbare Vorkehrungen (Sicherungsmaßnahmen) treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht ist im BGB verankert (§§ 823 ff.) und beinhaltet, dass ein Spielplatzbetreiber entsprechend dem Gefahrenpotential auf seinen Spielplätzen Kontrollen durchführt und dokumentiert, sowie entdeckte Mängel beseitigt. Die Rechtsprechung fordert in diesem Zusammenhang eine möglichst gefahrlose Gestaltung und Erhaltung der Spielplätze. Wie eine solche Spielplatzprüfung bzw. Spielplatzkontrolle durchzuführen ist und was beachtet werden muss, ist in einem umfangreichen Normenwerk (DIN EN 1176) geregelt. Auch wenn die Überprüfung der Spielplätze durch den Spielplatzbetreiber i. d. R. nicht von Behörden kontrolliert wird, muss er im Falle eines Unfalls nachweisen können, dass er seinen oben genannten Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist. Ansonsten haftet er für entsprechende Schäden (§§ 823 ff. BGB).
Wie oft müssen Spielplätze geprüft werden?
Wir empfehlen Spielplatzbetreibern folgende Spielplatzprüfungen, um seine gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten zu erfüllen und die Sicherheit seiner Spielgeräte gewährleisten zu können:
- wöchentliche visuelle Kontrollen
- vierteljährige operative Kontrollen
- jährliche Hauptuntersuchungen
Wer haftet, wenn auf Spielplätzen etwas passiert?
Grundsätzlich haftet der Spielplatzbetreiber für Unfälle bzw. entstandene Schäden, die auf seinem Spielplatz geschehen (§§ 823 ff. BGB). Diese Haftung bzw. Zuständigkeit kann nicht auf Dritte übertragen werden. Allerdings kann ein Spielplatzbetreiber sein Haftungsrisiko minimieren, indem er Spielplätze von professionellen Anbietern wie playcare überprüfen lässt.
Wie kann ich als Spielplatzbetreiber mein Haftungsrisiko minimieren?
Entscheidend bei der Haftung ist die Frage, ob der Spielplatzbetreiber für den Schaden verantwortlich ist bzw. ob er die Schuld am Schaden trägt (vgl. § 823 Abs. 1 BGB). Vernachlässigt ein Spielplatzbetreiber seine Verkehrssicherungspflichten und nimmt somit fahrlässig in Kauf, dass sich ein Kind z. B. aufgrund eines kaputten Spielgerätes verletzt, trägt er Schuld am Unfall und muss im Zweifelsfall für den entstandenen Schaden aufkommen. Erfüllt er seine Aufgaben und Pflichten, kann ihm kein schuldhaftes Verhalten für einen entsprechenden Unfall oder Schaden angelastet werden und er haftet nicht.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Spielplatzbetreibers zählen die regelmäßige Spielplatzprüfungen und die Beseitigung der aufgezeigten Mängel. Diese praktischen Tätigkeiten kann der Betreiber – im Gegensatz zur Haftung – auf Dritte übertragen. Unsere Dienstleistung playcare übernimmt gerne die regelmäßigen Prüfungen der Spielplätze. Unsere qualifizierten Spielplatzprüfer haben langjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen zum Thema Spielplatzsicherheit. Die detaillierten Prüfberichte, die von playcare erstellt werden, können im Ernstfall als Dokumentation herangezogen werden. Durch die Beauftragung von playcare kann ein Betreiber sein korrektes (schuldloses) Handeln nachweisen, wodurch er sein Haftungsrisiko minimiert.
Wer darf Spielplatzkontrollen durchführen?
Grundsätzlich sollte jeder, der operative Kontrollen oder Hauptuntersuchungen durchführt, über die nötige Sachkunde verfügen. Diese Sachkunde besteht aus einer adäquaten Ausbildung, aus Erfahrung mit Spielgeräten und dem Spielplatzumfeld, sowie aus dem theoretischen Fachwissen (Normen und gesetzliche Grundlagen). Insbesondere das Fachwissen bedarf einer ständigen Aktualisierung. Im Zweifelsfall muss der Spielplatzbetreiber nachweisen, dass seine Spielplätze von geeigneten Personen mit entsprechenden Voraussetzungen geprüft wurden.
Wer prüft bei Playcare die Spielplätze
Unsere Prüfer sind ausgebildete „qualifizierte Spielplatzprüfer nach DIN EN 79161-1 und -2“ und verfügen über Erfahrung in allen Belangen zum Thema Spielplatz und Freizeitanlagen. Ihr fundiertes Fachwissen wird durch Normenarbeit, Fachlektüre und Seminare permanent aufrechterhalten bzw. erweitert.
Was kostet das Prüfen der Spielplätze?
Wer wir sind:

Seit über 25 Jahren sind wir als leistungsstarkes, mittelständisches Unternehmen auf die Prüfung und Sicherheit von Spielplätzen und Sportanlagen spezialisiert.
Zu unseren Kunden zählen Kommunen, Kitas, Hausverwaltungen und Freizeitbetriebe in ganz Bayern.
Wir sind:
✔ Zertifizierte Spielplatzprüfer (DIN EN 79161)
✔ Befähigte Personen für Sportgeräte und Kletteranlagen
✔ Neutral, erfahren, zuverlässig

Susanne Glötzl
Tina Baumgartl
Michael Bogner
Markus Grebe
Florian Ritter
Anton Zunder
Seit über 25 Jahren sind wir als leistungsstarkes, mittelständisches Unternehmen auf die Prüfung und Sicherheit von Spielplätzen und Sportanlagen spezialisiert.
Zu unseren Kunden zählen Kommunen, Kitas, Hausverwaltungen und Freizeitbetriebe in ganz Bayern.
Wir sind:
✔ Zertifizierte Spielplatzprüfer (DIN EN 79161)
✔ Befähigte Personen für Sportgeräte und Kletteranlagen
✔ Neutral, erfahren, zuverlässig


Susanne Glötzl
Tina Baumgartl
Michael Bogner
Markus Grebe
Florian Ritter
Anton Zunder
Kontakt
Baierner Höhe 1
93138 Lappersdorf
Bürozeiten:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 15.00 Uhr
Freitag 8.00 – 11.00 Uhr
Eine Dienstleistung der Meindl Entsorgungsservice GmbH
Baierner Höhe 1
93138 Lappersdorf
Bürozeiten:
Montag 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 15.00 Uhr
Freitag 8.00 – 11.00 Uhr
Eine Dienstleistung der Meindl Entsorgungsservice GmbH